Vielen Dank für deine Unterstützung beim Jahreskongress der Ernährungsräte 2025! Deine Mithilfe ist für uns enorm wertvoll.
Da wir die Aufwandsentschädigung über die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a EStG) abrechnen, gibt es ein paar wichtige Hinweise:
✅ Die Vergütung erfolgt steuerfrei bis zu 840 € pro Jahr.
✅ Du musst schriftlich bestätigen, dass du diese Grenze durch andere Ehrenamtspauschalen nicht überschreitest. Eine entsprechende Abfrage findest Du unten.
✅ Die Auszahlung erfolgt per Überweisung, daher benötigen wir deine Kontodaten.
✅ Du musst keine Rechnung oder Gewerbeschein vorlegen – die Zahlung gilt als pauschale Aufwandsentschädigung.
Falls du dazu Fragen hast, melde dich gerne bei uns unter t.lachmann@ernaehrungsraete.org!