Vielen Dank für Euer Interesse! Hier könnt Ihr einen Mitgliedsantrag stellen. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand. Dieser tagt immer am letzten Mittwoch des Monats. In dringenden Fällen kann eine Entscheidung auch im Umlaufverfahren getroffen werden. Gebt uns hierfür bitte einen Hinweis an info@ernaehrungsraete.org.
Hier bitten wir euch um grundlegende Informationen zu eurem Ernährungsrat.
e.V.
e.V.i.G.
n.e.V.
Andere (Bitte nachstehend ergänzen)
Nur für korrespondierende Rechtsformen im deutsch-sprachigen Ausland.
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Funktionspostfach oder Hauptansprechperson
Bitte wählt aus, welche Themen in eurer Arbeit eine zentrale Rolle spielen. Mehrfachauswahl möglich. Gerne könnt ihr Themen, die Euch fehlen auch ergänzen.
Nachhaltige Landwirtschaft & Klimaschutz
Ernährungskompetenz & Verbraucherbildung
Kommunale Ernährungspolitik & Beteiligung
Soziale Gerechtigkeit & Ernährungssouveränität
Öffentliche Gemeinschaftsverpflegung
Handel Märkte & alternative Wertschöpfungsketten
Sonstige
Weitere Themenschwerpunkte getrennt durch Kommata.
Wie ist eure Arbeit organisiert? Arbeitet ihr rein ehrenamtlich oder gibt es hauptamtliche Stellen?
Rein ehrenamtlich
Hauptamtliche Stellen vorhanden
(Falls vorhanden)
Bitte benennt bis zu zwei Ansprechpersonen für die Kommunikation mit dem Netzwerk.
Wir benötigen folgende Zustimmungen von Dir.
Wir stimmen der Satzung zu.
Wir erkennen die Satzung des Netzwerks der Ernährungsräte e.V. in ihrer aktuellen Fassung an und verpflichten uns, die darin festgelegten Pflichten zu erfüllen.
Wir stimmen der Grundsatzerklärung zu.
Wir erkennen die Grundsatzerklärung des Netzwerks der Ernährungsräte e.V. in ihrer aktuellen Fassung an.
Wir stimmen den Datenschutzbestimmungen zu.
Wir stimmen der Verarbeitung der angegebenen personenbezogenen Daten durch das Netzwerk der Ernährungsräte e.V. gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu. Die Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke verwendet.
Wir haben das Verfahren zur Kenntnis genommen und stimmen ihm zu.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag von ordentlichen Mitgliedern und Fördermitgliedern erfolgt laut Beitragsordnung, gültig seit 24.04.2024, nach Selbsteinschätzung.
Empfohlen wird ein Mindestsatz von 60 € pro Jahr pro ordentliches Mitglied. Natürlichen Personen als Fördermitglieder wird ein Mindestsatz von 60 € empfohlen, juristischen Personen als Fördermitglieder wird ein Mindestsatz von 240 € empfohlen. Die genannten Beiträge sind Mindestbeiträge, die jederzeit nach Möglichkeit nach oben überschritten werden können.
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